Darf mit Gegenstnden, die unter dieselbe UN-Nummer fallen, zusammengepackt werden.

Darf nicht mit Gtern der Klasse 1, die unter verschiedene UN-Nummern fallen, zusammengepackt werden, ausgenommen

a) mit seinen eigenen Zndmitteln, vorausgesetzt,
(i) die Zndmittel knnen unter normalen Befrderungsbedingungen nicht ausgelst werden, oder
(ii) diese Zndmittel enthalten zumindest zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen, die die Auslsung einer Explosion im Falle eines unbeabsichtigten Auslsens des Zndmittels verhindern, oder
(iii) - bei Zndmitteln, die nicht zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen enthalten (d.h. Zndmittel, die der Vertrglichkeitsgruppe B zugeordnet sind) - eine unbeabsichtigte Auslsung der Zndmittel zieht nach Auffassung der zustndigen Behrde des Ursprungslandes *) unter normalen Befrderungsbedingungen keine Explosion eines Gegenstandes nach sich, und

b) mit Gegenstnden der Vertrglichkeitsgruppen C, D und E.

Darf nicht mit Gtern der brigen Klassen oder mit Gtern, die den Vorschriften des RID nicht unterliegen, zusammengepackt werden.

Beim Zusammenpacken von Gtern nach dieser Vorschrift ist eine mgliche nderung der Klassifizierung der Versandstcke gem Unterabschnitt 2.2.1.1 zu beachten.

Fr die Bezeichnung der Gter im Befrderungspapier siehe Absatz 5.4.1.2.1 b).

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*) Ist das Ursprungsland kein RID-Vertragsstaat, so muss die Festlegung von der zustndigen Behrde des ersten von der Sendung berhrten RID-Vertragsstaates anerkannt werden.